Die jeweils fünfte gelbe Karte zieht im westfälischen
Seniorenfußball künftig eine Spielsperre nach sich. Möglich macht dies
eine Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO), die der
Westdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband (WFLV) heute in seinen
Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht hat. Laut Paragraph 9 der RuVO ist
es dabei den drei westdeutschen Landesverbänden überlassen, die
Spielsperre nach der jeweils fünften gelben Karte einzuführen.
„Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) wird die
Änderungen bereits zur neuen Saison in allen Seniorinnen- und
Seniorenklassen umsetzen“, kündigt Reinhold Spohn an. Der Vorsitzende
des westfälischen Verbands-Fußball-Ausschusses (VFA) hatte sich als
Mitglied im WFLV-Fußballausschuss für die Spielsperre stark gemacht.
Bislang blieben gelbe Karten im Amateurfußball gänzlich folgenlos.
Bereits in der vergangenen Saison hat der FLVW im Seniorenbereich die
Spielsperre nach gelb-roter Karte eingeführt. Der administrative
Aufwand für Vereine, Schiedsrichter und Funktionäre ist dabei gering.
Dank des flächendeckend eingeführten Elektronischen Spielberichts können
persönliche Strafen problemlos nachgehalten werden. „Wir möchten durch
die neue Regelung die Kartenflut eindämmen“, hofft Reinhold Spohn auf
ein Umdenken und mehr Fairplay auf den westfälischen Fußballplätzen.
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